Diese Allgemeinen Veranstalterbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der „Allgäuer Freilichtbühne Altusried gGmbH“, Rathausplatz 1, 87452 Altusried. Sofern ein anderer Veranstalter eintritt, gelten die hiervon unter Umständen abweichenden Bedingungen des Veranstalters.
II. KARTENVERKAUF
Der Kartenverkauf für Veranstaltungen, Konzerte und Aufführungen auf der Allgäuer Freilichtbühne wird durch die Vermarktungsgesellschaft der Allgäuer Freilichtbühne Altusried GmbH durchgeführt. Diese betreibt den auf dieser Seite verlinkten Online-Shop, das Kartenbüro Altusried sowie die Abendkasse der Allgäuer Freilichtbühne. Ebenso werden Eintrittskarten für eben genante Veranstaltungen durch die CTS Eventim AG & Co. KGaA und mit denen ihr verbundenen Vorverkaufstellen vertrieben.
Gesonderte AGB der Vermarktungsgesellschaft der Allgäuer Freilichtbühne Altusried GmbH sind beim Erwerb von Karten zu beachten.
III. EINTRITTSKARTEN, ZUTRITT ZUM FREILICHTSPIELGELÄNDE
Eintritt und Gültigkeit Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Ermäßigte Karten Der Eintritt mit ermäßigten Karten ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung beim Eintritt nachgewiesen wird.
Altersbeschränkungen Für Märchen/Familienstücke besteht keine Altersbeschränkung. Der Besuch des traditionellen Freilichtspiels, des Musicals sowie der Konzerte ist erst ab einem Mindestalter von 4 Jahren erlaubt. Sofern eine Altersbeschränkung besteht, ist sie auf der Eintrittskarte abgedruckt und verbindlich einzuhalten. Der Eintritt von Kindern, die unter die Altersbeschränkung fallen, ist untersagt. Bereits gekaufte Eintrittskarte werden nicht erstattet.
Stornierung und Umtausch Gekaufte Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen (Sonderfälle s. Punkt V)
Weiterverkauf Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet.
IV. EINLASS UND BEGINN
Einlass Der Einlass auf das Freilichtspielgelände beginnt voraussichtlich 90 Minuten vor Aufführungsbeginn.
Menschen mit Gehbehinderung Für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung gibt es einen eigenen Zugang im Süden des Geländes. Für den Parkplatz ist der blaue „Parkausweis für Personen mit Behinderungen“ erforderlich.
Zugang zu den Plätzen Der Tribünenbereich kann in der Regel ab 30 Minuten vor Aufführungsbeginn betreten werden.
V. ABBRUCH, ABSAGE UND VERLEGUNG VON VERANSTALTUNGEN
Abbruch einer Veranstaltung Gekaufte Eintrittskarten sind von Rücknahme, Stornierung und Umtausch ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei Abbruch einer bereits laufenden Veranstaltung, sofern dem Abbruch ein Ereignis höherer Gewalt zugrunde liegt. Bei Open-Air-Veranstaltungen gilt dies außerdem im Fall von witterungsbedingten Gefahren für die Gesundheit des Publikums oder der Mitwirkenden. Ausgenommen hiervon sind allein die Absage (V.2) oder die Verlegung (V.3) einer Veranstaltung.
Absage einer Veranstaltung Im Fall der Absage der Veranstaltung kann der Karteninhaber von dem mit dem Veranstalter geschlossenen Vertrag zurücktreten. Er hat gegenüber dem Veranstalter Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittspreises.
Verlegung einer Veranstaltung Die Verlegung der Veranstaltung bleibt vorbehalten. Die Karten behalten auch für den Verlegungstermin ihre Gültigkeit. Der Karteninhaber hat in diesem Fall ein Wahlrecht. Er kann, wie im Falle der Absage der Veranstaltung, vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen oder die Karten für die verlegte Veranstaltung behalten. Die Ausübung des Rücktrittsrechts und die Rückgabe der Karte sind nur bis zum Tag vor dem tatsächlichen Veranstaltungstermin möglich.
VI. HAUSORDNUNG DER ALLGÄUER FREILICHTBÜHNE ALTUSRIED
Diese Hausordnung gilt für Veranstaltungen der Allgäuer Freilichtbühne Altusried. Sofern ein anderer Veranstalter vorliegt, kann dieser zusätzlich weitere Regeln aufstellen, die dann ebenso Gültigkeit haben. Bitte beachten Sie deswegen unbedingt die Informationen des Veranstalters.
Die hier aufgestellten Verhaltensregeln sind ebenso zu beachten wie die Weisungen des Ordnungspersonals. Bei Missachtung kann ein Verlassen des Freilichtspielgeländes angeordnet werden.
Rauchen Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Freilichtbühne und auf der Tribüne ist untersagt.
Mitbringen von gefährlichen Gegenständen Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen.
Mitbringen anderer Gegenstände Kinderwagen und Tiere dürfen bei Open-Air-Veranstaltungen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden.
Betreten des Bühnenbereichs Das Betreten von Bühnen- und des Mitspielerbereich sowie das Besteigen der Absperrgitter ist untersagt.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Störende Geräte ausschalten Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung und andere Besucher zu stören (Handys, Tablets usw.) sind vor Veranstaltungsbeginn auszuschalten.
VII. RECHTLICHES
Anwendung des Rechts Für den Erwerb von Eintrittskarten sowie den Besuch der Allgäuer Freilichtbühne Altusried gilt ausschließlich deutsches Recht.
Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Kempten.
Datenschutz Sämtliche vom Karteninhaber übermittelte Daten werden von unserer Verkaufsstelle unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und