Die Abendkasse und die Gästeliste befindet sich vor dem Haupteingang des Veranstaltungsgeländes und öffnet ca. 90 Minuten vor Showbeginn.
Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Am Einlass zur Veranstaltungsgelände werden Bodychecks durchgeführt und alle Taschen und Rucksäcke kontrolliert. Grundsätzlich empfehlen wir den Konzertbesucher*innen alle Gegenstände zu Hause zu lassen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
Altersbegrenzung
Der Zutritt ist Kindern erst ab sechs Jahren gestattet, auch wenn sie in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten sind. Kinder ab 6 und unter 14 Jahren werden nur in Begleitung Erziehungsberechtigter bzw. Erziehungsbeauftragten eingelassen.
Lautstärke
Wir weisen darauf hin, dass bei Konzerten, insbesondere im Bereich der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden besteht. Der Aufenthalt auf dem Festival-Gelände, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen und vor der Bühne, erfolgt auf eigene Gefahr.
Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.
Rauchen
Das Rauchen ist auf der Holztribüne nicht gestattet (inkl. E-Zigaretten o.ä.).
Im Falle von Zuwiderhandlungen erfolgt ein Ausschluss vom Konzert ohne Erstattung des Eintrittspreises.
Film- und Tonaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
Wir „als Veranstalter“ und durch uns beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildete Person herzustellen. Diese können zur Berichterstattung in allen Medien, eingeschlossen im Internet, genutzt werden.
Verbotene/Erlaubte Gegenstände
Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Abgabemöglichkeit für verbotene Gegenstände
Für alle Besucherinnen und Besucher, die keine Möglichkeit haben, die mitgebrachten Gegenstände im Auto zu deponieren, gibt es im Eingangsbereich eine kostenpflichtige Abgabestelle.